Kurzzeitpflege/Urlaubspflege

Das müssen Sie wissen

Die Pflegeversicherung übernimmt für die Kurzzeitpflege bei anerkannten Pflegebedürftigen die pflegebedingten Aufwendungen für maximal 28 Tage im Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen zahlt der Pflegebedürftige selbst. Sollten die individuellen Einkünfte nicht ausreichen, werden die Kosten bei einer anerkannten Einrichtung wie der Kurzzeitpflege in unseren Malteserstiften ggf. von der Sozialhilfe übernommen.
Begruessung
Die Kurzzeitpflege, auch Urlaubspflege genannt, ist ein stationäres Angebot und stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung dar. Sie ermöglicht die befristete Pflege und Betreuung älterer Menschen durch ausgebildetes Pflegepersonal. Der Betreuungszeitraum wird individuell vereinbart.

Ziel der Kurzzeitpflege ist es, in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den oftmals schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.

Das Angebot der Kurzzeitpflege richtet sich an

  • ältere Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Lage sind, den eigenen Haushalt wieder selbständig zu führen
  • Menschen mit einem erhöhten Pflegeaufwand im häuslichen Bereich
  • Menschen, die eine bestehende Heimplatz-Anwartschaft zeitlich überbrücken möchten

Zimmer
Beispielzimmer Kurzzeitpflege

Unsere Leistungen der Kurzzeitpflege sind:

Wir bieten die Kurzzeitpflege an in folgenden Einrichtungen:

www.malteser.de
Malteserstifte
Rhein-Ruhr-Ems