Pflege01 Pflege02 Pflege03

Wir bieten die vollstationäre Pflege an in folgenden Einrichtungen:

Das müssen Sie wissen

Die Pflegeversicherung übernimmt für die stationäre Pflege bei anerkannten Pflegebedürftigen der Pflegestufen 1 bis 3 die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem festgelegten Beitrag. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, werden die Kosten bei einer anerkannten Einrichtung den Malteserstiften von der Sozialhilfe übernommen. Bei der Antragsstellung auf Pflegewohngeld sind die Malteser Mitarbeiter gern behilflich und beraten unverbindlich.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege richtet sich an ältere und pflegebedürftige Menschen, die eine ständige Betreuung benötigen. In den Malteserstiften ist eine qualifizierte medizinische, pflegerische und soziale Betreuung rund um die Uhr gewährleistet. 

www.malteser.de
Malteserstifte
Rhein-Ruhr-Ems